Der Ball rollt wieder…

Der Ball rollt wieder…

Allgemeine Vorgaben:

Ab dem 18.05.2020 gelten verpflichtend für alle Trainer und Spieler des TSV Neckarau folgende Regeln:
• Alle behördlich geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten.
• Der Trainingsbetrieb wird zunächst im Freien und nur eingeschränkt wieder aufgenommen. Sporthalle, Kraftraum und SoccerCourt bleiben vorerst geschlossen.
• Sollten bei einem Spieler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt der Spieler nicht am Training teil.
• Nach einem positiven Coronavirus -Test eines Spielers oder innerhalb dessen Haushalt nimmt der Spieler 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil und der Verein ist zu informieren (Meldepflicht)
• Die Spieler reisen möglichst alleine, zeitnah (nicht zu früh) und schon in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind im Sinne der Vorgaben nicht zulässig.
• Die Trainingseinheiten finden unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt.
• Die Nutzung des Sportgeländes dient ausschließlich für Vereinstraining.
• Die Umkleide – und Duschbereiche bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Toilettenanlagen bleiben geöffnet, dürfen aber nur einzeln betreten werden und müssen nach jedem Benutzen desinfiziert werden. Vor und nach jedem Toilettengang sind die Hände gründlich zu desinfizieren.
• Jeglicher Körperkontakt wie Handshake oder Abklatschen unterbleibt im Sinne der Abstandsregel.
• Die Wiederaufnahme des Trainings bezieht sich zunächst auf die Teams ab Jahrgang 2009.
• Jede trainierende Mannschaft muss einen „Hygiene-Betreuer“ bestimmen der folgende Aufgaben hat (kann auch ein Elternteil sein)

  • muss durch Tragen einer Weste oder ähnliches beim Training erkennbar sein
  • Sorge tragen, dass alle Beteiligten vor und nach dem Training die Hände desinfizieren.
  • alle Teilnehmer dokumentieren um gegebenenfalls die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Die Dokumentation muss bis spätestens dem Folgetag des Trainings beim Hygienebeauftragten des Vereins vorliegen
  • bei Toilettenbenutzung eines Teilnehmers die Toilette zu desinfizieren.
  • auf die Abstandsregelung außerhalb des Fussballplatzes zu achten.
  • nach dem Training das benutzte Equipment einschließlich Bälle zu desinfizieren.
  • verlässt als Letzter nach Abschluss des Trainings das Sportgelände.

Ablauf der Trainingseinheiten

• Die Teilnehmer einer Trainingseinheit sind in Kleingruppen von max. 5 Teilnehmern einzuteilen. Insgesamt dürfen max. 20 Spieler an einer Einheit teilnehmen. Diese Gruppen dürfen während des Trainings nicht gewechselt werden. Die Einteilung erfolgt durch den Übungsleiter vor dem Training. Pro Fünfergruppe steht ein Viertel des Platzes zu Verfügung.
• Es darf nur eine Mannschaft pro Fussballfeld trainieren.
• Nach einer Einheit muss ein Zeitpuffer von 20 Minuten gewährleistet sein bevor die nächste Mannschaft ihre Einheit beginnen darf.
• Zusätzlich zum Kunstrasen kann ebenfalls der Rasen genutzt werden, die Startzeiten einer Einheit dürfen aber nicht zeitgleich mit der des Kunstrasen fallen. Hierzu fertigt die Jugendleitung einen genauen Belegungsplan an.
• Der Übungsleiter wählt seine Übungen so, dass die Mindestdistanz von 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Der Ball soll möglichst nicht in die Hände genommen werden, ebenso sind Kopfbälle zu vermeiden.
• Übungsformen ohne Gegenspieler, bei wartenden Spielern ist unbedingt auf die Abstandsregel von 2 Metern zu achten
• Jedes Kind muss eine mit eigenem Namen beschriftete Trinkflasche von zu Hause mitbringen.
• Das benötigte Trainingsmaterial beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Hütchen werden vor Übergabe desinfiziert und werden vor dem Training auf dem Platz bereitgestellt.
• Vereinseigene Leibchen dürfen nicht benutzt werden. Wenn eigene vorhanden sind, müssen diese nach jedem Training gewaschen werden.
• Torwarthandschuhe sind während des Trainings wiederholt zu desinfizieren. Die Torhüter sollen ihr Gesicht möglichst nicht mit den Handschuhen berühren und die Handschuhe keinesfalls mit
Speichel befeuchten.
• Für die Sicherstellung der Einhaltung aller hier genannten Regeln sind die jeweiligen Übungsleiter und „Hygiene-Betreuer“ verantwortlich. Sollten die Maßnahmen nicht eingehalten werden obliegt es dem Vorstand der jeweiligen Mannschaft die Teilnahme am Trainingsbetrieb für eine
vorgegebene Zeit zu entziehen.
• Es ist davon auszugehen, dass die Auflagen behördlich kontrolliert werden. Etwaige Bußgelder bei Nichteinhaltung der Auflagen sind von den Verantwortlichen zu tragen.
• Für Fragen steht der Hygienebeauftragte des Vereins (Michael Mattern) zur Verfügung.

Mannheim, 09.05.2020
Vorstand und Jugendleitung

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